Versicherung verweigert $400.000 Prozesskosten
CK • Washington. Einen Urheberrechtsprozess wegen unerlaubten Softwarevertriebs wehrte die Klägerin in Embroidme.com Inc. v. Travelers Property Casualty Co. mit ihrem eigenen Anwalt selbst ab, ohne den Schadensfall ihrem Versicherer zu melden. Erst als ihre Prozesskosten $400.000 erreichten, meldete sie ihn ihm. Der Versicherer lehnte die Erstattung der Kosten ab, während er den Schadensfall als von der Police gedeckt anerkannte und die Weiterverteidigungskosten zusagte. Die Klägerin verklagte den Versicherer auf Erstattung der Selbstverteidigungskosten.
Die Revisionsentscheidung des Bundesberufungsgerichts im elften Bezirk der USA in Atlanta führt am 9. Januar 2017 lesenswert in die Verteidigungs- und Mitwirkungspflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer ein. Im Ergebnis verliert die Versicherte, weil sie ihre vertragliche Mitwirkungspflicht durch Schadensmeldung vor der Mandatierung ihres Anwalts nicht erfüllte und eine Erstattungspflicht bei nachträglicher Meldung vertraglich nicht besteht. Dies gilt auch, wenn Versicherungspolicen grundsätzlich zugunsten des Versicherungsnehmers auszulegen sind.
Die Revisionsentscheidung des Bundesberufungsgerichts im elften Bezirk der USA in Atlanta führt am 9. Januar 2017 lesenswert in die Verteidigungs- und Mitwirkungspflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer ein. Im Ergebnis verliert die Versicherte, weil sie ihre vertragliche Mitwirkungspflicht durch Schadensmeldung vor der Mandatierung ihres Anwalts nicht erfüllte und eine Erstattungspflicht bei nachträglicher Meldung vertraglich nicht besteht. Dies gilt auch, wenn Versicherungspolicen grundsätzlich zugunsten des Versicherungsnehmers auszulegen sind.