Die Revisionsentscheidung des Bundesberufungsgerichts im elften Bezirk der USA in Atlanta führt am 9. Januar 2017 lesenswert in die Verteidigungs- und Mitwirkungspflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer ein. Im Ergebnis verliert die Versicherte, weil sie ihre vertragliche Mitwirkungspflicht durch Schadensmeldung vor der Mandatierung ihres Anwalts nicht erfüllte und eine Erstattungspflicht bei nachträglicher Meldung vertraglich nicht besteht. Dies gilt auch, wenn Versicherungspolicen grundsätzlich zugunsten des Versicherungsnehmers auszulegen sind.
Die Revisionsentscheidung des Bundesberufungsgerichts im elften Bezirk der USA in Atlanta führt am 9. Januar 2017 lesenswert in die Verteidigungs- und Mitwirkungspflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer ein. Im Ergebnis verliert die Versicherte, weil sie ihre vertragliche Mitwirkungspflicht durch Schadensmeldung vor der Mandatierung ihres Anwalts nicht erfüllte und eine Erstattungspflicht bei nachträglicher Meldung vertraglich nicht besteht. Dies gilt auch, wenn Versicherungspolicen grundsätzlich zugunsten des Versicherungsnehmers auszulegen sind.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.