Die Videokosten von $8.000 wären zusätzlich zu den Kosten des gleichwertigen Wortprotokolles entstanden, und sie seien ohnehin wegen einer unzulässigen Fishing Expedition der Beklagten nicht erstattungsfähig. Das Gericht erklärt, dass es sich nicht um einen unzulässigen Ausforschungsbeweis gehandelt habe. Die Aufnahmen beträfen eine Vernehmung, die der Staat selbst terminiert habe, und der Höhe nach sind ihre Kosten neben den Wortprotokollkosten zu erstatten, da sie notwendig waren und die Aufnahmen entgegen der Behauptung des Staats im Gerichtstermin aufgeführt wurden.
Schließlich klärt das Gericht, dass ein Präzedenzfall aus Kalifornien nicht in der Hauptstadt gilt, der die Erstattung von Kautionskosten nicht zulässt, wenn die Erstattung von Versicherungsprämien verlangt wird. Beide fallen beispielsweise im Baurecht oder bei Immobilienverträgen nebeneinander an. Im District of Columbia darf die obsiegende Partei im Prozess die Erstattung beider Kostenarten beantragen, entschied das Bundesgericht der Hauptstadt am 10. Januar 2017 in dem Fall, der mit Behauptungen einer Verletzung des False Claims Act begann.