KAS - Washington. Dass ein Zusammenhang zwischen Eiern und der Aktivlegitimation der Kläger bestehen kann, hat der Fall
State of Missouri v. Kamala Harris gezeigt.
Der
United States Court of Appeals for the Ninth Circuit mit Sitz in San Francisco, Kalifornien, entschied am 17. Januar 2017 über die Klage von sechs Bundesstaaten, die sich gegen die kalifornische Neuregelung der Haltungsstandards von Legehennen wendeten. Das Berufungsgericht hatte zu klären, ob eine
parens patriae Jurisdiction, also die Zuständigkeit für die Klage eines Staates im Namen Dritter, besteht.
Der Bundesstaat Kalifornien hatte mit Wirkung zum 1. Januar 2015 Regelungen, die
Shell Egg Laws erlassen, wie Legehennen gehalten werden müssen, damit die so gelegten Eier in Kalifornien verkauft werden dürfen. Bereits 2014 hatte der Bundesstaat Missouri erfolglos eine Klage in Kalifornien eingereicht, dass die neuen Regelungen gegen die
Commerce Clause verstoßen würden. Die Bundesstaaten Nebraska, Oklahoma, Alabama, Kentucky und Iowa schlossen sich der Klage an.
Voraussetzungen für die Zulassung eines
parens patriae sind laut dem Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA, dass der Bundesstaat nicht nur die Interessen einer privaten Partei vertritt und ein ausdrückliches staatseigenes Interesse darlegen kann. Die sechs klagenden Bundesstaaten hatten es laut Gericht versäumt, in der Vorinstanz hinreichend darzulegen, dass sie nicht nur die Interessen der privaten Eier-Produzenten vertreten. Zwar gibt es keine starren Grenzwerte, wie hoch der betroffene Bevölkerungsanteil sein muss, um ein parens patriae Verhältnis begründen zu können. Der Staat muss jedoch beweisen, dass die Verletzung einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung betrifft. Unter Verweis auf Entscheidungen des Gerichts des zweiten Bezirks, dass eine parens patriae immer dann ausscheidet, wenn die belastete private Partei selbst klagen könnte, siehe
N.Y. ex rel. Abrams v. 11 Cornwell Co., 695 F.2d 34, 40 (2dCir. 1982) und
Connecticut v. Physicians Health Servs. of Conn. Inc., 103 F. Supp. 2D 495, 504 (D. Conn. 2000), hat das Berufungsgericht festgestellt, dass die Eier-Produzenten selbst hätten klagen können und müssen. Denn sie sind in ihrer Anzahl überschaubar, und Eier sind keine Konsumgüter von übergeordneter Bedeutung wie Gas.
Auch mit ihrem weiteren Vorbringen konnten die Bundesstaaten das Berufungsgericht nicht überzeugen. Das Argument, die Regelungen würden den Eier-Preis negativ beeinflussen und somit die Verbraucher schädigen, wies das Gericht als zu vage und spekulativ zurück. Auf den Vortrag der Kläger, Eier seien eine wichtige und bezahlbare Proteinquelle, und die Shell Egg Laws würden auch Restaurantbesitzer und Bäcker treffen, ging das Gericht nicht näher ein und verwies auf seine vorangegangene Argumentation. Letztlich erteilte das Gericht auch der behaupteten Diskriminierung der klagenden Bundesstaaten eine Absage, denn die Shell Egg Laws treffen nicht nur sie, sondern auch alle anderen Staaten mit Eier-Produktionen, insbesondere die kalifornischen Eier-Produzenten.