Dateien von CD auf PC kopiert: Marke verletzt?
CK • Washington. Ein Hersteller von Karaoke-CDs versieht diese mit seiner Marke und verklagt einen Kunden, der Karaoke-Konzerte nach dem Kopieren der CDs auf Rechner anbietet, wegen einer Verletzung von Markenrechten. Ein Urheberrecht wegen rechtswidrig kopierter Werke steht in Slep-Tone Entertainment Corp. v. Wired for Sound Karaoke and DJ Services LLC nicht zur Debatte.
Der Hersteller behauptet, dass Kunden des Beklagten bei Veranstaltungen seine Marke sähen und daher eine Verwechslungsgefahr bestehe. Das sei nach Marken- und Wettbewerbsrecht im Lanham Act zu ahnden. Sowohl das Bundesgericht als auch das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA verneinten seinen Anspruch als verdeckten Urheberrechtsanspruch.
Solche Scheinansprüche hatte der Supreme Court der USA bereits im Jahre 2003 untersagt, s. Schosser/Gehrke, Dastar v. Twentieth Century Fox - Verfallenes Urheberrecht v. Markenschutz im Supreme Court, German American Law Journal - Articles Edition, 21. August 2003. Der Beschluss vom 18. Januar 2017 setzt den Präzedenzfall im Umfeld anderer neuer Entscheidungen auf den Karaoke-Sachverhalt um. Kunden würden nicht über die Herkunft der CDs in die Irre geführt. Der Unterschied zwischen CD-Anbieter und Veranstalter sei jedem klar.
Der Hersteller behauptet, dass Kunden des Beklagten bei Veranstaltungen seine Marke sähen und daher eine Verwechslungsgefahr bestehe. Das sei nach Marken- und Wettbewerbsrecht im Lanham Act zu ahnden. Sowohl das Bundesgericht als auch das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA verneinten seinen Anspruch als verdeckten Urheberrechtsanspruch.
Solche Scheinansprüche hatte der Supreme Court der USA bereits im Jahre 2003 untersagt, s. Schosser/Gehrke, Dastar v. Twentieth Century Fox - Verfallenes Urheberrecht v. Markenschutz im Supreme Court, German American Law Journal - Articles Edition, 21. August 2003. Der Beschluss vom 18. Januar 2017 setzt den Präzedenzfall im Umfeld anderer neuer Entscheidungen auf den Karaoke-Sachverhalt um. Kunden würden nicht über die Herkunft der CDs in die Irre geführt. Der Unterschied zwischen CD-Anbieter und Veranstalter sei jedem klar.