Die Revision bezeichnet diesen Satz als missbräuchlich, weil der Richter sein Ermessen durch eine mathematische Formel ersetzte. Zunächst seien zwei Rechtsgrundlagen für die Erstattung zu beachten: Der Kläger pocht auf eine Vertragsklausel, die die Kostenerstattung für die obsiegende Partei vorsieht. Außerdem betraf der Streit urheberrechtlich geschützte Werke, eine Copyright-Verletzung wurde festgestellt, und der Copyright Act erlaubt eine Erstattung.
Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta stimmte dem Kläger am 24. Januar 2017 zu. Schon der Supreme Court hatte die Kalkulation wie für ein Kassenregister untersagt. Der Richter muss eine Abwägung von Faktoren vornehmen und darf die Abwägung nicht durch Arithmetik ersetzen. Die Vertragsklausel ist anwendbar, und schon beim geringsten Erfolg können deshalb die gesamten Kosten erstattbar sein. Mit den Vorgaben der lehrreichen Begründung kehrt der Fall nun ans Ausgangsgericht zurück.