CK • Washington. Soldaten benutzten vor 70 Jahren ein Etui, das einen aufgegebenen Markenschutz genoss. Für ihre Kunden entwarf die Klägerin eine modische Nachbildung, die sie in Arlington Specialties Inc. v. Urban Aid Inc. gegen ein Plagiat ihres Täschchens verteidigte. Die Rechtsgrundlage fand sie im Trade Dress-Anspruch des Bundesmarkengesetzes, Lanham Act.
In Chicago erklärte am 27. Januar 2017 das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA die Trade Dress-Merkmale. Die Funktionalität einer Ware verbietet seinen Schutz. Die von der Klägerin gepriesene Qualität ihres Produkts ist ein Funktionalitätsmerkmal. Dass ein Etui vom Nachahmer auch anders, vielleicht gar praktischer, billiger oder schöner gestaltet werden kann, schließt die Feststellung der Funktionalität nicht aus.
Das Gericht verwies auf Präzedenzfälle zu besonders sanftem Toilettenpapier und vom Hersteller als eher wackelig bezeichneten, doch originell gestalteten Stühlen. Bei Klopapier, Stuhl und Etui kann das schutzwürdige Merkmal der Dekoration nicht das der Funktionalität ausstechen, entschied es. Die ausführliche Begründung mit Bildanlagen endet daher mit der Abweisung des Schutzanspruches.