In Nichols v. Club for Growth Action erklärte das Gericht jedoch ausführlich die Rechtsgrundlagen und Tatbestandsmerkmale der Ansprüche auf 13 Seiten. Beim Copyright-Anspruch geht es auch auf die Fair Use-Einrede ein, ohne sie jedoch bereits zu entscheiden. Es bestimmt, dass die Klage schlüssig ist und die Parteien nun das Discovery-Ausforschungsbeweisverfahren aufnehmen müssen. Erst wenn alle Tatsachen vorliegen, wird es prüfen, ob die Textänderungen wesentlich sind oder nicht. Letztlich muss eine Jury den Sachverhalt verstehen und würdigen.
In Nichols v. Club for Growth Action erklärte das Gericht jedoch ausführlich die Rechtsgrundlagen und Tatbestandsmerkmale der Ansprüche auf 13 Seiten. Beim Copyright-Anspruch geht es auch auf die Fair Use-Einrede ein, ohne sie jedoch bereits zu entscheiden. Es bestimmt, dass die Klage schlüssig ist und die Parteien nun das Discovery-Ausforschungsbeweisverfahren aufnehmen müssen. Erst wenn alle Tatsachen vorliegen, wird es prüfen, ob die Textänderungen wesentlich sind oder nicht. Letztlich muss eine Jury den Sachverhalt verstehen und würdigen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.