Verweigerter Vertragsverkauf: Mafiös rechtswidrig?
CK • Washington. Ein Lieferdienst bindet Subunternehmer mit Gebietsschutzverträgen an sich und ließ sie auch solche Verträge durch Abtretung verkaufen. Als er das Vertragsmodell änderte, den Subs dafür $10.000 zahlte und dann einem Erwerber eines Sub-Vertrages keinen neuen Vertrag mit üblicher Laufzeit gab, verklagte ihn ein Sub wegen Vertragsbruchs, Betrugs und mafiös rechtswidrigen Gebarens nach dem RICO-Gesetz.
In Mark Neubauer v. FedEx Corporation prüfte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis am 17. Februar 2017 besonders ausführlich die behauptete Vertragsverletzung, die die meisten Fragen aufwarf. Der Kläger meinte, der Altvertrag verbiete dem Spediteur jede Einmischung in das Subunternehmen. Damit sei der Neuvertrag mit seinen neuen Bedingungen über den Verkauf heute unanwendbar. Das Gericht erläuterte, wieso diese Klausel des Altvertrags nicht entscheidend sei: Sie verbiete keine Vertragsänderung oder -beendigung, sondern nur jegliche Vorgaben für die Abwicklung des Geschäfts des als independent Contractor eigenverantwortlich tätigen Subunternehmers.
Ein Auslegungsbedarf bestehe nicht; der neue Vertrag sei anwendbar. Ein Betrug sei im Angebot eines neuen Vertrags nicht zu entdecken; außerdem fehle der Klage jegliche konkrete Behauptung von Betrugsmerkmalen. Da der RICO-Anspruch einen kriminellen Betrug oder andere Straftaten erfordere, die der Kläger nicht substantiiert hatte, musste auch er scheitern.
In Mark Neubauer v. FedEx Corporation prüfte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis am 17. Februar 2017 besonders ausführlich die behauptete Vertragsverletzung, die die meisten Fragen aufwarf. Der Kläger meinte, der Altvertrag verbiete dem Spediteur jede Einmischung in das Subunternehmen. Damit sei der Neuvertrag mit seinen neuen Bedingungen über den Verkauf heute unanwendbar. Das Gericht erläuterte, wieso diese Klausel des Altvertrags nicht entscheidend sei: Sie verbiete keine Vertragsänderung oder -beendigung, sondern nur jegliche Vorgaben für die Abwicklung des Geschäfts des als independent Contractor eigenverantwortlich tätigen Subunternehmers.
Ein Auslegungsbedarf bestehe nicht; der neue Vertrag sei anwendbar. Ein Betrug sei im Angebot eines neuen Vertrags nicht zu entdecken; außerdem fehle der Klage jegliche konkrete Behauptung von Betrugsmerkmalen. Da der RICO-Anspruch einen kriminellen Betrug oder andere Straftaten erfordere, die der Kläger nicht substantiiert hatte, musste auch er scheitern.