Eine wesentliche Rechtsfrage betrifft die Erschöpfung des Rechts durch die erste Übertragung des Werks an das Ministerium nach dem First Sale-Grundsatz. Die zweite Frage lautet, ob die Act of State-Doktrin die erste Frage auf die Handlung eines fremden Staates anwendbar mache. Zudem musste das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans die territoriale Wirkung des Urheberrechts prüfen. Diese wirkt nicht prozessual zuständigkeitsbeschränkend, sondern nur materiell, entschied es.
Dann war die Einfuhr als eine Art der Urheberrechtsverletzung nach §602 Copyright Act zu beurteilen, die das ausschließliche Verwertungsrecht des Autors beeinträchtigt. Nach dem Erschöpfungsgrundsatz ist die Kopie rechtmäßig, wenn sie lawfully made under this title, also nach US-Gesetz, ist. Diese Frage sandte es an das Untergericht zur weiteren Abklärung unter dem Aspekt der Handlung eines anderen Souveräns zurück. Ein US-Gericht darf den Souverän nicht hinterfragen und seine Handlung als rechtswidrig bezeichnen. Doch greift dieser Grundsatz hier nicht, entschied es. Entsprechend muss das Untergericht weiter prüfen, ob die Einfuhr ebenso wie die Anfertigung von weiteren Kopien durch das US-Unternehmen nicht doch eine Rechteverletzung des kanadischen Autors war.
Die Revisionsbegründung legt die unterschiedlichen Szenarien für den Ausgang der weiteren Prüfung, einschließlich einer konkludent erteilten Lizenz, lehrreich dar. Am Ende erklärt sie auch die Rechtsgrundlagen für die Anstiftung zur Verletzung durch contributory Infringement - sie würde in der von den USA ausgehenden Auftragserteilung zur Anfertigung von Kopien an ein Amt in Kanada bestehen. Das Gericht wandte den Territorialitätsgrundsatz an. Wenn die Kopien im Ausland angefertigt wurden und auch die Ausfuhr vom Ausland ausging, gilt das US-Gesetz nicht. Die Klageabweisung bleibt für diesen Verletzungsanspruch bestehen.