Das Bundesgericht der Hauptstadt erklärte in seiner Begründung vom 4. April 2017 seine Erwägungen. Sie reichen von der Schwere der Waffenkontrollverstöße nach den International Trade in Arms Regulations bis zum Umstand, dass die natürlichen Personen trotz ihres ansonsten sauberen Lebenswandels in den USA nach der Strafverbüßung das Landes verlassen müssen, und der Tatsache, dass die ohne Lizenz exportierten Teile allein keine Gefahr im Sinne der ITAR-Waffenkontrolle darstellen.
Bei dem Unternehmen berücksichtigt das Strafmaß, dass es pleite ging und liquidiert wird, sodass die Geldstrafe vom rechtsnachfolgenden, bereits bestraften Beklagten, der auch seine Daueraufenthaltsgenehmigung, Green Card, verlieren wird, zu tragen sein wird. Angesichts der Liquidierung und Deportierung konnte das Gericht das Strafmaß reduzieren, da die Abschreckung nach seiner Ansicht keine Rolle spielen wird.