Überspanntes Spannungsübel: WLan im Hotel
CK • Washington. Als Krankheit vernahm der Kläger in Hirmiz v. New Harrison Hotel Corp. die vom WLan ausgehende Stromspannung im Hotel, wo er schlafend im Dienst erwischt und entlassen wurde. In Chicago prüfte das Gericht daher die Einordnung der Spannungsübelkeit, die der Arbeitgeber trotz des Americans with Disabilities Act ignoriert haben sollte. Das kurze Urteil vom 6. März 2017 klärt den Kläger auf, der eine rechtswidrige Diskriminierung als Vergeltung für seine Dienstverletzung monierte.
Die Wissenschaft hilft dem Gericht nicht. Ist die WLan-Furcht mit der Angst vor schwarzen Katzen zu vergleichen? Jedenfalls ist das Spannungsleiden keine physische Behinderung, die wesentliche Lebensfunktionen eingrenzt, wie das Gesetz es nach 42 USC §12102(1)-(2) verlangt. Da der Kläger auch keine dem Hotel bekannte oder mitgeteilte Behinderung behauptete, muss er verlieren.
Hilfsweise prüfte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA auch den behaupeten, rechtswidrigen Vergeltungsschlag, den die Entlassung darstellen soll. Dafür wäre ein besonders gesch¨tztes Handeln des Klägers notwendig. Er behauptet, seine Meldung von Spannungsüberhöhungen an das Arbeitssicherheitsaufsichtsbundesamt, Occupational Safety and Health Administration, stelle ein geschütztes Handeln dar. Das Gericht entdeckt jedoch keine kausale Verbindung zwischen der OSHA-Meldung und seiner Entlassung.
Die Wissenschaft hilft dem Gericht nicht. Ist die WLan-Furcht mit der Angst vor schwarzen Katzen zu vergleichen? Jedenfalls ist das Spannungsleiden keine physische Behinderung, die wesentliche Lebensfunktionen eingrenzt, wie das Gesetz es nach 42 USC §12102(1)-(2) verlangt. Da der Kläger auch keine dem Hotel bekannte oder mitgeteilte Behinderung behauptete, muss er verlieren.
Hilfsweise prüfte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA auch den behaupeten, rechtswidrigen Vergeltungsschlag, den die Entlassung darstellen soll. Dafür wäre ein besonders gesch¨tztes Handeln des Klägers notwendig. Er behauptet, seine Meldung von Spannungsüberhöhungen an das Arbeitssicherheitsaufsichtsbundesamt, Occupational Safety and Health Administration, stelle ein geschütztes Handeln dar. Das Gericht entdeckt jedoch keine kausale Verbindung zwischen der OSHA-Meldung und seiner Entlassung.