Die Wissenschaft hilft dem Gericht nicht. Ist die WLan-Furcht mit der Angst vor schwarzen Katzen zu vergleichen? Jedenfalls ist das Spannungsleiden keine physische Behinderung, die wesentliche Lebensfunktionen eingrenzt, wie das Gesetz es nach 42 USC §12102(1)-(2) verlangt. Da der Kläger auch keine dem Hotel bekannte oder mitgeteilte Behinderung behauptete, muss er verlieren.
Hilfsweise prüfte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA auch den behaupeten, rechtswidrigen Vergeltungsschlag, den die Entlassung darstellen soll. Dafür wäre ein besonders gesch¨tztes Handeln des Klägers notwendig. Er behauptet, seine Meldung von Spannungsüberhöhungen an das Arbeitssicherheitsaufsichtsbundesamt, Occupational Safety and Health Administration, stelle ein geschütztes Handeln dar. Das Gericht entdeckt jedoch keine kausale Verbindung zwischen der OSHA-Meldung und seiner Entlassung.