Auch in Waked Fares v. Smith erhielten die überraschend von einer Kontensperre Betroffenen keine substantiierte Auskunft von OFAC, sondern mussten sich in ihrer Verteidigung auf Pressemitteilungen und teilgeschwärzte Amtserklärungen verlassen. Sie wagten den Rechtsweg - in der Praxis gilt er als kaum erfolgversprechend und folgt stets außergerichtlichen Lösungsansätzen - und erhielten am 7. März 2017 eine für viele aktive OFAC-Fälle lehrreiche Antwort vom Bundesgericht der Hauptstadt.
Die Erfahrung zeigt, dass OFAC seine zum Einfrieren führenden Erkenntnisse oft auch nicht mit anderen Ministerien teilt, die für die zugrundeliegenden behaupteten Rechteverletzungen zuständig sind. Es zögert auch mit Auskünften an Botschaften und deren Geheimdienstliaison, die aufklärende Rollen spielen können.
Der United States Court of Appeals for the District of Columbia erklärt auf 23 Seiten, warum OFAC alle im Dunkeln lassen darf. Dabei überspringt er die Frage, ob Ausländer überhaupt für eine Rechtsstaatlichkeitsrüge aktivlegitimiert sind. Sowohl nach dem Verwaltungsverfahrensrecht im Administrative Procudures Act als auch nach verfassungsrechtlichen Rechtsstaatlichkeitsgrundsätzen bleiben teilgeschwärzte, pauschalisierte und auf anonymen Quellen beruhende OFAC-Feststellungen legitim, bestimmt es, auch wenn sich Beschuldigten nicht nachvollziehbar erschließt, wessen sie eigentlich verdächtigt werden.