Das Bundesgericht für Connecticut hatte die Klage sua sponte ohne Antrag einer der Prozessparteien abgewiesen, da diese eindeutig eine unseriöse Klage, frivolous Claim, darstelle. Die Klägerin ging in Revision.
Eine Klage ist laut Gericht unseriös, wenn die faktenbezogenen Behauptungen offensichtlich unbegründet sind, etwa wenn diese Wahnvorstellungen oder der Fantasie des Klägers entstammen oder sich auf eine unstrittig rechtlich haltlose Rechtsgrundlage stützen.
Die Klägerin hätte erkennen müssen, dass keine Google-Lotterie besteht, die zufälligen Gewinnern große Geldsummen schenke. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit empfahl ihr, mit ihrer nächsten Klage stattdessen gegen die Internetbetrüger vorzugehen.