Während der Bund die Außenpolitik und Zölle verwalten sollte, durfte er sich nicht in das Vertrags-, Straf-, Erb-, Handels-, Familien-, Prozess- und vielerlei anderes Recht der Kolonien einmischen, die zu Staaten wurden und die eigenen Gerichtsbarkeiten und Rechtsetzung behielten. Dies ist bis heute so.
Politisch besteht hauptsächlich auf der Seite der Demokraten ein Interesse, auf Bundesebene viele Gemeinsamkeiten zu schaffen. Das bedeutet eine Ausweitung der Bundeszuständigkeit, gegen die sich vor allem die Republikaner wehren. Mehrfach gab es jedoch solche Zuständigkeitsschübe, beispielsweise unter Präsident F.D.Roosevelt. Nach der Weltwirtschaftskrise schaffte er auf diesem Weg - mit dem Gründungspartner des Verfassers - Bundesgesetze zur einheitlichen Regulierung von Banken, Landwirtschaft und Börsen, die kolonieübergreifend den gesamten Handel der USA berühren.