Fotografen im Park: Antragspflicht als Grundrechteeingriff

In St. Louis erließ das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA eine Begründung am 26. Juli 2017 in Josephine Havlak Photographer Inc. v. Hill mit lesenswert ausführlicher Abwägung der Schranken von Grundrechten. Das Dorf habe inhaltsneutral angemessene Regeln unter Berücksichtigung der vom Fotografenandrang ausgelösten zusätzlichen Kosten und Belastungen mit auf die konkreten Umstände zugeschnittenen Kosten und Auflagen erlassen.