In St. Louis erließ das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA eine Begründung am 26. Juli 2017 in Josephine Havlak Photographer Inc. v. Hill mit lesenswert ausführlicher Abwägung der Schranken von Grundrechten. Das Dorf habe inhaltsneutral angemessene Regeln unter Berücksichtigung der vom Fotografenandrang ausgelösten zusätzlichen Kosten und Belastungen mit auf die konkreten Umstände zugeschnittenen Kosten und Auflagen erlassen.
In St. Louis erließ das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA eine Begründung am 26. Juli 2017 in Josephine Havlak Photographer Inc. v. Hill mit lesenswert ausführlicher Abwägung der Schranken von Grundrechten. Das Dorf habe inhaltsneutral angemessene Regeln unter Berücksichtigung der vom Fotografenandrang ausgelösten zusätzlichen Kosten und Belastungen mit auf die konkreten Umstände zugeschnittenen Kosten und Auflagen erlassen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.