In der Revision in New York City untersuchte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 25. Juli 2017 im Fall Tannerite Sports LLC v. NBCUniversal News Group, ob der entlastende Wahrheitsbeweis greift, wenn der Bericht das Produkt in ein schlechtes Licht außerhalb seines beabsichtigten Einsatzes durch Sportschützen rückt. Der Vergleich mit Bomben passe nicht; das Material müsse erst vom Kunden angeschossen werden, um zu explodieren.
Das Gericht stellte nach Präzedenzfällen auf die Definition der wesentlichen Wahrheit ab: To prove a claim for defamation, a plaintiff must show: (1) a false statement that is (2) published to a third party (3) without privilege or authorization, and that (4) causes harm, unless the statement is one of the types of publications actionable regardless of harm.
Das Untergericht hatte darauf abgestellt, dass die Berichte korrekt das Produkt und seine vorgesehene Verwendung erklärten, auch wenn sie dann auf den gefährlicheren missbräuchlichen Einsatz eingingen. Vollständig wahr müsse eine Darstellung nicht sein, um als Einrede gegen einen Verleumdungsvorwurf zu wirken. Sie wirke hier in Verbindung mit dem einzelstaatlichen Grundsatz, dass der Kläger die Falschheit überzeugend behaupten muss. Daran mangele es, erklärt das Gericht lehrreich auf 39 Seiten.