Nachdem die Beklagte vor Ablauf des Vertrages sowohl die Abnahme als auch die Zahlungen des vereinbarten Kaufpreises einstellte, reichte die Klägerin eine Klage wegen Vertragsbruches ein und erhielt Recht.
Die Beklagte rügte die Unvereinbarkeit der Vertragsklauseln mit deutschem und europäischen Recht. Am 16. August 2017 entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks in Cincinnati unter Berufung auf die ständige Rechtsprechung, dass eine unbedingte Zahlungsverpflichtung für sich genommen rechtmäßig ist. Da die Klägerin ihre Klage nur auf die unbedingte Zahlungsverpflichtung stützte, wurde nur diese Gegenstand des Rechtsstreits. Selbst wenn das deutsche oder europäische Recht die unbedingte Zahlungsverpflichtung in Verbindung mit einem Verbot des Weiterverkaufes des Polysiliziums rechtswidrig erscheinen ließe, brauche das US-Gericht daher nur die Unbedingtheit der Zahlungsverpflichtung zu prüfen.
Generell gilt in den USA: Illegality defenses based on antitrust law are disfavored, especially when allowing the defense would let the buyer escape from its side of a bargain after having received a benefit, aaO S. 10.