Privacy: Polizistin hat neugierige Kollegen
CK • Washington. Hohe Prozesshürden überwand am 25. September 2017 eine Polizistin a.D. mit ihrer Klage wegen Verletzung ihrer Privatsphäre, Privacy, durch das rechtswidrige Aufrufen ihrer digitalen Führerscheinakte von Kollegen. In Angela Kay Shambour v. Carver County gewann sie mit der Behauptung eines Schutzes durch den bundesrechtlichen Data Privacy Protection Act in 18 USC §2721-2725 gegen eine Zuständigkeitsrüge, die auf dem Supreme Court-Urteil in Spokeo Inc. v. Robbins beruht und ohne Schaden die Aktivlegitimation bestreitet.
Die Revision grenzte den Präzedenzfall ab, weil das DPPA-Bundesgesetz keinen materiellen Schaden erfordert. Die Aktivlegitimation ergibt sich aus dem ideellen Schaden, der schon vor Spokeo - und zwar seit über 100 Jahren - in der Beurteilung von Privatsphären-Verletzungsansprüchen bejaht wird. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis stimmte jedoch der untergerichtlichen Klagabweisung mit einer lehrreichen Erläuterung der Verjährungsbestimmungen und des erforderlichen Nachweises der behaupteten Rechtswidrigkeit der Einsichtnahme zu. Allein der Vorwurf, die Kollegen hätten amouröse Ziele verfolgt, reicht nicht.
Die Revision grenzte den Präzedenzfall ab, weil das DPPA-Bundesgesetz keinen materiellen Schaden erfordert. Die Aktivlegitimation ergibt sich aus dem ideellen Schaden, der schon vor Spokeo - und zwar seit über 100 Jahren - in der Beurteilung von Privatsphären-Verletzungsansprüchen bejaht wird. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis stimmte jedoch der untergerichtlichen Klagabweisung mit einer lehrreichen Erläuterung der Verjährungsbestimmungen und des erforderlichen Nachweises der behaupteten Rechtswidrigkeit der Einsichtnahme zu. Allein der Vorwurf, die Kollegen hätten amouröse Ziele verfolgt, reicht nicht.