Das Web als perfekte Diffamierungsmaschine
CK • Washington. Trump is a fucking Moron darf jeder ins Internet schreiben, aber wer den gegnerischen Anwalt in einer Internetbewertung verleumdet, darf sich nicht wundern, wenn er wie in Small Justice LLC v. Xcentric Ventures LLC verklagt wird, verliert, und sein Urheberrecht an der Bewertung dem Opfer übertragen muss. Das Opfer machte sein Copyright gegenüber dem Webportal geltend und verlangte von ihm die Löschung nicht nur dort, sondern auch von Suchmaschinen, die den Portaleintrag verzeichneten.
In Boston entschied das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA am 11. Oktober 2017 lesenswert zahlreiche knifflige Fragen aus dem Internet- und Urheberrecht, bevor es die Klagabweisung des Untergerichts bestätigte. Das Portal hatte wirksam ein Nutzungsrecht durch einen Klickvertrag mit seinen Nutzern erworben. Obwohl es für die Bewertung bei Vertragsschluss keine Leistung erbrachte, war der Vertrag auch ohne Consideration wirksam, weil es danach die versprochene Veröffentlichungsleistung erbrachte.
Nach dem Communications Decency Act ist das Portal auch haftungsimmun, weil es Informationen Dritter weiterleitet, ohne eigene Werke zu schaffen oder zu redigieren. Daran ändert sich nichts, wenn der Kläger behauptet, das Portal animiere zu falschen Bewertungen, weil es gleichzeitig Opfern eine kostenpflichtige Richtigstellung anbiete. Auch der Hinweis schlage fehl, das Portal schaffe Texte, indem es Suchmaschinen den Besuch des Portals für ihre Verbreitung erlaube und deshalb als Verfasser ohne Haftungsimmunität gelten müsse.
Warum ein Politiker sich als fucking Moron bezeichnen lassen muss und andere nicht, erklärt der Bericht USA-Recht für Jedermann Kapitel 5 Teil 4 - Schutz vor Hexenverfolgung und für Handelsreisende im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach dem Ersten Verfassungszusatz.
In Boston entschied das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA am 11. Oktober 2017 lesenswert zahlreiche knifflige Fragen aus dem Internet- und Urheberrecht, bevor es die Klagabweisung des Untergerichts bestätigte. Das Portal hatte wirksam ein Nutzungsrecht durch einen Klickvertrag mit seinen Nutzern erworben. Obwohl es für die Bewertung bei Vertragsschluss keine Leistung erbrachte, war der Vertrag auch ohne Consideration wirksam, weil es danach die versprochene Veröffentlichungsleistung erbrachte.
Nach dem Communications Decency Act ist das Portal auch haftungsimmun, weil es Informationen Dritter weiterleitet, ohne eigene Werke zu schaffen oder zu redigieren. Daran ändert sich nichts, wenn der Kläger behauptet, das Portal animiere zu falschen Bewertungen, weil es gleichzeitig Opfern eine kostenpflichtige Richtigstellung anbiete. Auch der Hinweis schlage fehl, das Portal schaffe Texte, indem es Suchmaschinen den Besuch des Portals für ihre Verbreitung erlaube und deshalb als Verfasser ohne Haftungsimmunität gelten müsse.
Warum ein Politiker sich als fucking Moron bezeichnen lassen muss und andere nicht, erklärt der Bericht USA-Recht für Jedermann Kapitel 5 Teil 4 - Schutz vor Hexenverfolgung und für Handelsreisende im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach dem Ersten Verfassungszusatz.