Newsletter als Auslöser des Gerichtsstandes in den USA
FBe - Washington. Ein Newsletter an den falschen Adressatenkreis kann die unerwünschte Folge haben, dass man der Gerichtsbarkeit der USA unterfällt. Für die personal Jurisdiction reichte es in San Francisco für das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA am 1. November 2017 in Axiom Foods Inc. v. Acerchem International Inc. jedoch nicht aus, dass ein Unternehmen mit Sitz im UK einen Newsletter verschickte, der lediglich zehn Adressaten in Kalifornien hatte.
Personal Jurisdiction setzt eine hinreichende Verknüpfung, substantial Connection der beklagten Partei zum Gerichtsstand voraus. In diesem Fall erkannte die Revision nicht, dass die Beklagte ihre Handlung gezielt auf den gewählten Gerichtsstand ausrichtete. Der Gerichtsstand folgt auch nicht aus Federal Rule of Civil Procedure 4(k)(2), da dies aufgrund der kaum vorhandenen Beziehung der Beklagten in die USA gegen den Grundsatz fairen Verfahrens, due Process, verstoßen würde.
Personal Jurisdiction setzt eine hinreichende Verknüpfung, substantial Connection der beklagten Partei zum Gerichtsstand voraus. In diesem Fall erkannte die Revision nicht, dass die Beklagte ihre Handlung gezielt auf den gewählten Gerichtsstand ausrichtete. Der Gerichtsstand folgt auch nicht aus Federal Rule of Civil Procedure 4(k)(2), da dies aufgrund der kaum vorhandenen Beziehung der Beklagten in die USA gegen den Grundsatz fairen Verfahrens, due Process, verstoßen würde.