In seiner Entscheidung Twentieth Century Fox Television v. Empire Distribution, Inc. vom 16. November 2017 musste sich das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco daher mit dem markenrechtlichen Schutz eines Namens auseinandersetzen. Eine Markenverletzung nach dem Lanham Act kommt bei Kunstwerken, expressive Works, nur in Betracht, wenn der Titel keine künstlerische Bedeutung für das zugrundeliegende Werk hat bzw. wenn er im Hinblick auf die Quelle oder den Inhalt irreführend ist: unless the title has no artistic relevance to the underlying work whatsoever, or, if it has some artistic relevance, unless the title explicitly misleads as to the source or the content of the work.
Nach diesem Maßstab ist die Nutzung des Namens zulässig. Empire bezieht sich nach der Revision auf den Schauplatz der Serie, den Empire State New York sowie auf das titelgebende Label Empire Enterprises, das als Unternehmen der Musik- und Unterhaltungsindustrie selbst ein Geschäftsimperium, Empire, darstellt - ein künstlerischer Bezug liegt somit vor. Hierdurch werden die Verbraucher auch nicht gezielt getäuscht, weil an keiner Stelle auf das reale Musiklabel Bezug genommen wird.