Theoretischer Felgenbruch: Kein Sammelklagerecht
CK • Washington. Auch bei der Produkthaftung ist das Sammelklagerecht ein beliebtes Instrument zur Verfolgung fantasievoller Ansprüche. In Luppino v. Mercedes Benz USA konnten die gemeinsam auftretenden Kläger weder beweisen, dass eine klassenweite Kundengemeinschaft mit gleicher Produkt- und Beweislage existiert, noch darlegen, dass ihre eigenen Produkte, angeblich radial zerbrechende Felgen, mit Fehlern behaftet sind. Ihre Ansprüche leiteten sie aus Produkthaftungs- und Gewährleistungsrecht nach den vom Hersteller angebotenen ausdrücklichen express Warranties, ab.
Heraus kam eine Abweisung mit lesenswerter Begründung des Bundesberufungsgerichts des dritten Bezirks der USA in Philadelphia. Am 5. Dezember 2017 erklärte es die Verfahrensschritte zur Klassenzertifizierung nach Einholung von Beweisen und Sachverständigengutachten über die Mangellage sowie die Gemeinsamkeiten einer Sammelklägergemeinschaft. Das Gericht durfte die Klage bereits vor Vorlage an die Geschworenen, Jury, abweisen.
Heraus kam eine Abweisung mit lesenswerter Begründung des Bundesberufungsgerichts des dritten Bezirks der USA in Philadelphia. Am 5. Dezember 2017 erklärte es die Verfahrensschritte zur Klassenzertifizierung nach Einholung von Beweisen und Sachverständigengutachten über die Mangellage sowie die Gemeinsamkeiten einer Sammelklägergemeinschaft. Das Gericht durfte die Klage bereits vor Vorlage an die Geschworenen, Jury, abweisen.