In deutschsprachigen Medien wird die Subpoena, die sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht Einsatz findet, gelegentlich als Vorladung bezeichnet. Die persönliche Vorladung ist jedoch lediglich einer von mehreren Fällen, in denen eine Subpoena genutzt wird. Grundsätzlich wird eine Beweisauskunft mit der Subpoena verlangt. Die Beweisauskunft kann in der Subpoena als schriftliche oder mündliche Auskunft bezeichnet sein. Ist sie mündlich, kann die Subpoena als Vorladung zur Vernehmung, der Deposition, verstanden werden. Richtet sich die Subpoena auf eine schriftliche Auskunft, wird sie meist mit einem umfangreichen Fragenkatalog, den Interrogatories, verbunden. Die schriftliche Beweiserhebung kann mit der mündlichen Beweiserhebung verbunden werden. Dann wird der Angesprochene, der weder Partei noch bezeichneter Zeuge sein muss, mit einer Subpoena Duces Tecum aufgefordert, zu einem Vernehmungstermin die in der Aufforderung bezeichneten Unterlagen zur Vorlage an die befragende Partei mitzubringen.
Im Unterschied zum Recht in Deutschland und vermutlich anderen deutschsprachigen Ländern erfolgt die Beweiserhebung zunächst vor den Parteien, nicht vor dem Gericht. Die Subpoena wird daher von der Partei erlassen, die die Beweiserhebung beabsichtigt. Im Zivilprozess ist die Gegenpartei in der Regel zur Teilnahme an der Vernehmung der Person berechtigt. Außerdem darf sich die mit der Subpoena angesprochene Person selbst anwaltlich vertreten lassen.
Format: Die Subpoena wird in der Form eines Schriftsatzes verfasst. Sie enthält meist eine ausführliche Einführung mit detaillierten Definitionen von Begriffen, die in ihr verwandt werden, sowie beispielsweise von Unterlagen und untersuchten Themen.
Beispiel: Anfang Mai 2006 entschied ein Gericht in Washington über eine angefochtene Subpoena in einem Tauschbörsenfall. Musikunternehmen verklagten zahlreiche behauptete Musiktauscher. Sie richteten eine Subpoena an eine unbeteiligte Partei, nämlich einen ISP, mit dem Befehl auf Vorlage eines Verzeichnisses von IP-Anschriften, anhand deren die Kläger die Beklagten den IP-Anschriften und den behaupteten Urheberrechtsverletzungen zuordnen wollten. Einer der noch unbekannten Kläger beantragte die Aufhebung der Subpoena, weil er nicht im Gerichtsbezirk wohnt. Der Fall zeigt, wie die Subpoena eingesetzt wird und wie man ihr begegnen kann.
Hinweis: In jedem der etwa 56 Rechtskreise der USA gilt unterschiedliches Prozessrecht. Die obige Darstellung muss daher nicht an jedem Ort der USA zutreffen. Im Bundesrecht finden sich die wesentlichen Verfahrensregeln in den Federal Rules of Civil Procedure und den Federal Rules of Evidence.