Prostitution als Meinungsfreiheit im Strafrecht
CK • Washington. Straf- und Menschenrechtler mag die Entscheidung aus San Francisco vom 17. Januar 2018 interessieren, die ein Prostitutionsverbotsgesetz strafrechtlich an Verfassungsmaßstäben für Rechtsstaatlichkeit, Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit im vierzehnten und ersten Zusatz zur Bundesverfassung untersucht. Sex als behaupteter Leistungsaustausch fällt nicht in den Schutzrahmen der Grundrechte, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall Erotic Services Provider Legal Education and Research Project v. George Gascon. Bei der gewerblichen Rede sind Schranken ohnehin zulässig.