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Freitag, den 09. Febr. 2018

400 Behindertenschutz­klagen, $2500 Strafe für Anwalt

 
.   Der Revisionsbeschluss in Deutsch v. Annis Enterprises, Inc. verdeutlicht, dass auch in den USA die Klagewut Grenzen hat. Einem Rechts­an­walt wurde ein Ordnungsgeld von $2500 wegen Missachtung des Ge­richts auf­er­legt, nach­dem er einen Behinderten fand, in dessen Namen er fast 400 Kla­gen ge­gen Läden mit rollstuhlungerechtem Eingang oder anderen Hin­der­nis­sen erhob.

Als er seinen Mandanten zum Gerichtstermin bringen musste, ignorierte er die Gerichtsverfügung, obwohl seine Aussage über erfolgte und beabsichtigte Be­su­che der Läden für die Feststellung der Aktivlegitimation ausschlaggebend war. Weil der Anwalt das Zeugnis unterdrückte, bejahte das Gericht eine Missach­tung und erlegte ihm das Ordnungsgeld auf.

Die Revision war offensichtlich davon beeindruckt, dass der Anwalt die vielen Klagen forcierte, obwohl die Entscheidung nur einen konkreten Beklagten betraf und der Anwalt vorher nicht auffällig geworden war. Der Revisionsgeschluss des Bundesberufungsgerichts vom fünften Bezirk der USA in New Orleans vom 8. Fe­bruar 2018 legt lesenswert die Maßstäbe für die Missachtung des Gerichts, Con­tempt of Court, und deren Sanktionierung dar.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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