Google can establish immunity by showing that (1) it is a "provider or user of an interactive computer service"; (2) the relevant blog post contains "information provided by another information content provider"; and (3) the complaint seeks to hold Google liable as the "publisher or speaker" of the blog post.Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks veröffentlichte seine detaillierte Subsumtion: Selbst wenn das Forum verbotene Inhalte von Autoren definiert, resultiert daraus kein Löschungsanspruch für von Blogeinträgen betroffene Dritte. Der Gesetzgeber hatte vor 20 Jahren mit §230 des Communications Decency Act den Foren diese Immunität unter Abwägung der Meinungsfreiheitsgrundsätze zugesprochen und im Ergebnis einen im Internet blühenden Meinungsaustausch ermöglicht. Nur Verfasser von Inhalten, nicht ihre Boten, haften.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.