Sendungen ausschnittsweise verkauft: Kein Fair Use
CK • Washington. Die Programme von 1400 Fernseh- und Radiokanälen speichert die von einem Sender Beklagte und verkauft sie für monatlich $500 an Kunden in maximal 10-Minuteneinheiten. Zudem verarbeitet sie in einer mit Suchfunktionen versehenen Datenbank den Untertext der Ausstrahlungen, damit ihre Kunden die gewünschten Sendungen finden. Die Klägerin sieht dies als Urheberrechtsverletzung an, die Beklagte als Fair Use im Sinne des §7 Copyright Act.
Am 27. Februar 2018 gewann die Klägerin die Revision im Fall Fox News Network LLC v. TVEyes Inc. vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City entgegen der Auffassung des Untergerichts in Bezug auf die Programmausschnitte. Die Revision fand, dass das für Fair Use erforderliche Merkmal des transformierenden Zwecks erfüllt sei.
Andererseits sei auch das Merkmal der geschäftsschädigenden Wiederverwendung des geschützten Materials erfüllt: Die Kunden der Beklagten erhalten nahezu vollständigen Zugriff auf den gesamten Bestand der Klägerin durch die Weiterstreuung, während der Klägerin als Rechteinhabern der wirtschaftliche Ertrag vorenthalten wird. Nur die Feststellung von Fair Use für die Datenbank und die den Kunden eingeräumte Suchfunktion in der seit 1998 vorgeschriebenen Programmuntertitelung behält Bestand.
Am 27. Februar 2018 gewann die Klägerin die Revision im Fall Fox News Network LLC v. TVEyes Inc. vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City entgegen der Auffassung des Untergerichts in Bezug auf die Programmausschnitte. Die Revision fand, dass das für Fair Use erforderliche Merkmal des transformierenden Zwecks erfüllt sei.
Andererseits sei auch das Merkmal der geschäftsschädigenden Wiederverwendung des geschützten Materials erfüllt: Die Kunden der Beklagten erhalten nahezu vollständigen Zugriff auf den gesamten Bestand der Klägerin durch die Weiterstreuung, während der Klägerin als Rechteinhabern der wirtschaftliche Ertrag vorenthalten wird. Nur die Feststellung von Fair Use für die Datenbank und die den Kunden eingeräumte Suchfunktion in der seit 1998 vorgeschriebenen Programmuntertitelung behält Bestand.