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Mittwoch, den 28. Febr. 2018

Sendungen ausschnittsweise verkauft: Kein Fair Use  

.   Die Programme von 1400 Fernseh- und Radiokanälen spei­chert die von einem Sender Beklagte und verkauft sie für monatlich $500 an Kun­den in maximal 10-Minuteneinheiten. Zudem verarbeitet sie in einer mit Such­funk­ti­o­nen ver­sehenen Datenbank den Untertext der Ausstrahlungen, damit ihre Kun­den die gewünschten Sendungen finden. Die Klägerin sieht dies als Urheber­rechts­verletzung an, die Beklagte als Fair Use im Sinne des §7 Copyright Act.

Am 27. Februar 2018 gewann die Klägerin die Revision im Fall Fox News Network LLC v. TVEyes Inc. vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City entgegen der Auffassung des Untergerichts in Bezug auf die Programmausschnitte. Die Revision fand, dass das für Fair Use erforderliche Merk­mal des transformierenden Zwecks erfüllt sei.

Andererseits sei auch das Merkmal der geschäftsschädigenden Wiederver­wen­dung des geschützten Materials erfüllt: Die Kunden der Beklagten erhalten na­he­zu vollständigen Zugriff auf den gesamten Bestand der Klägerin durch die Wei­ter­streu­ung, während der Klägerin als Rechteinhabern der wirtschaftliche Ertrag vor­ent­halten wird. Nur die Feststellung von Fair Use für die Datenbank und die den Kunden eingeräumte Suchfunktion in der seit 1998 vorgeschriebenen Programm­unter­titelung behält Bestand.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.