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Sonntag, den 11. März 2018

Mittelfinger auf Tasse: Als Copyright schutzfähig?  

Schöpfungshöhe und Verwaltungsverfahrensrecht
Wort Refill in Tassenboden
.   Der Antrag auf Ein­tragung des Urheberrechts beim Copy­right Of­fi­ce in Washington wurde dem Klä­ger ver­sagt, weil ein Mit­tel­fin­ger-Pik­to­gramm mit dem Spruch People Plea­ser in Re­co­ve­ry auf einer Tas­se und dem Wort Re­fillauf ihrem Bo­den als ver­suchte Satire nicht schutzfähig sei. Die Schöpfungshöhe spielt im Co­py­right Act kaum eine Rolle. Deshalb ist das Urteil in Ashton v. United States Co­py­right Of­fice vom 8. März 2018 von Bedeutung.

Das Bundesgericht der Hauptstadt überprüfte die Ablehnung des Antrags nicht de novo, sondern auf amtlichen Ermessensmissbrauch: In an arbitrary and ca­pri­cious challenge, the court will "uphold a decision of less than ideal clarity if the agency’s path may reasonably be discerned." Das Amt hatte die Eintragung der Texte ohne das Piktogramm angeboten, welches es als getrennte 2D-Kunst an­sah. Später lehnte es die Texte als literarisches Werk mangels unzureichender Kre­a­ti­vi­tät ab.

Auch die Plazierung sei nicht originell. Das Gericht wies alle Rügen des Klägers ab. Die Ermessensausübung war rational und die Subsumtion aller Fakten voll­stän­dig, während die Entscheidungsbegründung des Amts ausführlich und nach­vollziehbar war. Die vom Kläger zur Stütze seiner Auffassung vorgelegte Po­e­sie musste das Amts als außerhalb der Fakten liegend nicht be­rück­sich­ti­gen. Ab­schließend erörterte das Gericht eingehend die Schöpfungshöhe in be­bil­der­ter Über­ein­stim­mung mit dem Amt, aaO 13.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.