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Mittwoch, den 14. März 2018

Kein Geld. Kein Anwalt. Kein Recht.

 
.   Die Verteidigung gegen Klagen ist teuer. In der Revisions­ent­schei­dung Waterkeeper Alliance Inc. v. Spirit of Utah Wilderness Inc. kann das Geld eine Rolle gespielt haben, als der Anwalt der beklagten Firma vom Man­dat zurücktrat und ihr Inhaber das Bundesgericht bat, ihn als Beklagten ein­zu­wech­seln. Eine Privatperson ist im US-Prozess vor den Bundesgerichten bis zum Supreme Court postulationsfähig.

Das Gericht lehnte den Antrag ab, nachdem schon vier Prozessjahre verstrichen waren, und erließ ein markenrechtliches Versäumnisurteil gegen die an­walts­lo­se Firma und ihren Inhaber. In der Revision des Inhabers bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City am 13. März 2018 die Ablehnung. Markenprozesse gehören oft zu den besonders teuren, weil zu sechstelligen Kosten Gutachten für die Verteidigung gegen Vorwürfe der Verwechslungsgefahr beigebracht werden. Wer in den Verdacht der Marken­ver­let­zung gerät, braucht eine Kriegskasse.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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