In den parallel zu Staatsgerichten wirkenden Bundesgerichten kann das einzelstaatliche Recht Vorrang vor Bundesprozessrecht genießen. Vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA gewann die Beklagte am 19. März 2018 wegen mangelnder Zustellung. Der Kläger hatte versucht, ihr die Klage durch Einschreiben in Pennsyvania zuzustellen, doch das Recht von New York schreibt einen einfachen Postversand mit First Class Mail, nicht Certified Mail, vor. Das anderenfalls anwendbare Recht des Staats Pennsylvania lässt die Postzustellung nur bei staatsfremden Beklagten zu. Welches Recht anwendbar ist, entschied das Gericht nicht, weil der Kläger in beiden Fällen verlieren muss.
In den parallel zu Staatsgerichten wirkenden Bundesgerichten kann das einzelstaatliche Recht Vorrang vor Bundesprozessrecht genießen. Vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA gewann die Beklagte am 19. März 2018 wegen mangelnder Zustellung. Der Kläger hatte versucht, ihr die Klage durch Einschreiben in Pennsyvania zuzustellen, doch das Recht von New York schreibt einen einfachen Postversand mit First Class Mail, nicht Certified Mail, vor. Das anderenfalls anwendbare Recht des Staats Pennsylvania lässt die Postzustellung nur bei staatsfremden Beklagten zu. Welches Recht anwendbar ist, entschied das Gericht nicht, weil der Kläger in beiden Fällen verlieren muss.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.