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Dienstag, den 20. März 2018

Abwehr der USA-Klage: Zustellung in jedem Staat anders  

.   Ein Beispiel für die unterschiedlichen Anforderungen im Pro­zessrecht der Staaten der USA sind die Zustellungsregeln, die der Fall Obot v. Na­vient Solutions Inc. aus New York City veranschaulicht. Ursprünglich war die Zustellung von Klagen und Ladung, Complaint and Summons, dem Sheriff im Ge­richtsbezirk vorbehalten. Später wurde die Zustellung an Be­zirks­fremde ge­setz­lich eingeführt, und jeder Staat schreibt sein eigenes Recht.

In den parallel zu Staatsgerichten wirkenden Bundesgerichten kann das ein­zel­staat­liche Recht Vorrang vor Bundesprozessrecht genießen. Vor dem Bundes­be­ru­fungs­gericht des zweiten Bezirks der USA gewann die Beklagte am 19. März 2018 wegen mangelnder Zustellung. Der Kläger hatte versucht, ihr die Klage durch Ein­schreiben in Pennsyvania zuzustellen, doch das Recht von New York schreibt einen ein­fachen Post­versand mit First Class Mail, nicht Certified Mail, vor. Das an­de­ren­falls an­wend­bare Recht des Staats Pennsylvania lässt die Postzustellung nur bei staats­frem­den Beklagten zu. Welches Recht anwendbar ist, entschied das Gericht nicht, weil der Kläger in beiden Fällen verlieren muss.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.