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Freitag, den 20. April 2018

Vermerke des FBI-Direktors über Gespräche mit Trump  

.   Der auf Trumps Geheiß entlassene FBI-Direktor Comey fer­tigte Vermerke über seine Gespräche mit dem Präsidenten an. Beweisrecht­lich sind die hier am 19. April 2018 veröffentlichten Vermerke con­tem­po­ra­ne­ous Records, weil sie gleich nach den Treffen entstanden.

Sie genießen ho­hen Be­weiswert nach dem Law of Evidence, welches ein Sechs­tel der amerika­ni­schen Bundes­anwaltszulassungsprüfung, Bar Exam, ausmacht und in kei­nem Masterstudium in den USA ausgelassen werden sollte. Washing­ton hat lan­ge spekuliert, was in den Vermerken steht. Außer den ge­schwärz­ten In­for­ma­ti­onen enthüllen sie viel über Trump und seine Furcht vor der Auf­deckung und strafrechtlichen Verfolgung seiner Russland­be­zie­hungen, die er bis heute ab­strei­tet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.