Prozesskostenerstattung bei Schiedsklauselmissachtung
CK • Washington. Gelegentlich darf ein US-Gericht der unterliegenden Partei die oft beachtlichen Prozesskosten auferlegen. Cortes-Ramos v. Sony Corp. of America zeigt die Grenze nach der Klagabweisung wegen einer ignorierten Schiedsklausel. Niemand obsiegt, und es ist keine angestrebte Veränderung der materiellen Rechtslage nach dem Urheberrechtsgesetz festzustellen, schrieb die Revision am 4. Mai 2018.
Die vom Kläger behauptete Verletzung des Copyright Act mit Schadensersatzfolge wurde nicht Gegenstand des Prozesses. Die Abweisung beruht auf der bindenden Schiedsklausel. Der Kongress als Gesetzgeber habe keine Präferenz für oder gegen das Schiedsverfahren ausgedrückt. Die Entscheidung blieb mithin urheberrechtlich neutral: Sie weist die Parteien ins richtige Forum. Keine obsiegt. Keine verdient eine Erstattung, erklärte in Boston das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA.
Die vom Kläger behauptete Verletzung des Copyright Act mit Schadensersatzfolge wurde nicht Gegenstand des Prozesses. Die Abweisung beruht auf der bindenden Schiedsklausel. Der Kongress als Gesetzgeber habe keine Präferenz für oder gegen das Schiedsverfahren ausgedrückt. Die Entscheidung blieb mithin urheberrechtlich neutral: Sie weist die Parteien ins richtige Forum. Keine obsiegt. Keine verdient eine Erstattung, erklärte in Boston das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA.