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Samstag, den 05. Mai 2018

Prozesskostenerstattung bei Schiedsklauselmissachtung

 
.   Gelegentlich darf ein US-Gericht der unterliegenden Par­tei die oft beachtlichen Prozesskosten auferlegen. Cortes-Ramos v. Sony Corp. of Ame­ri­ca zeigt die Grenze nach der Klagabweisung wegen einer ignorierten Schieds­klausel. Niemand obsiegt, und es ist keine angestrebte Ver­änderung der materi­el­len Rechtslage nach dem Urheberrechtsgesetz fest­zustellen, schrieb die Revision am 4. Mai 2018.

Die vom Kläger behauptete Verletzung des Copyright Act mit Schadensersatz­fol­ge wurde nicht Gegenstand des Prozesses. Die Abweisung beruht auf der bin­den­den Schiedsklausel. Der Kongress als Gesetzgeber habe keine Präferenz für oder ge­gen das Schiedsverfahren ausgedrückt. Die Entscheidung blieb mit­hin ur­he­ber­recht­lich neutral: Sie weist die Parteien ins richtige Forum. Keine ob­siegt. Kei­ne verdient eine Erstattung, erklärte in Boston das Bundes­be­ru­fungs­ge­richt des ersten Bezirks der USA.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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