Wirksame kürzere vertragliche Verjährung als gesetzliche?
CK • Washington. Zwar betrifft der Revisionsbeschluss in Ajdler v. Province of Mendoza komplexe ausländische Schuldverschreibungen, doch seine beiden Lehren sind leicht zu verstehen. Der Kläger hatte innerhalb der gesetzlichen Vertragsverjährungsfrist von sechs Jahren Zinsen verlangt und die vertragliche, abweichende Prescription Period von vier Jahren ignoriert. Die erste Lehre lautet, dass eine kürzere Presciption zulässig ist, wenn sie dem Gesetz entspricht. Hier erlaubt das anwendbare Recht des Staates New York eine angemessene Verkürzung durch Vertrag.
Die zweite Lehre lautet: Wenn ein Bundesgericht bei der Auslegung und Anwendung des einzelstaatlichen Rechts nicht weiter weiß, weil es nach sorgfältiger Recherche keinen passenden Präzedenzfall findet, muss es die ungeklärte Frage - hier über den weiterlaufenden Zinsanspruch - dem obersten einzelstaatlichen Gericht vorlegen, was das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City am 11. Mai 2018 tat.
Die zweite Lehre lautet: Wenn ein Bundesgericht bei der Auslegung und Anwendung des einzelstaatlichen Rechts nicht weiter weiß, weil es nach sorgfältiger Recherche keinen passenden Präzedenzfall findet, muss es die ungeklärte Frage - hier über den weiterlaufenden Zinsanspruch - dem obersten einzelstaatlichen Gericht vorlegen, was das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City am 11. Mai 2018 tat.