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Samstag, den 12. Mai 2018

Wirksame kürzere vertragliche Verjährung als gesetzliche?  

.   Zwar betrifft der Revisionsbeschluss in Ajdler v. Province of Mendoza komplexe ausländische Schuldverschreibungen, doch seine bei­den Lehren sind leicht zu verstehen. Der Kläger hatte innerhalb der gesetz­li­chen Vertragsverjährungsfrist von sechs Jahren Zinsen verlangt und die vertrag­liche, abweichende Prescription Period von vier Jahren ignoriert. Die erste Leh­re lautet, dass eine kürzere Presciption zulässig ist, wenn sie dem Gesetz ent­spricht. Hier erlaubt das anwendbare Recht des Staates New York eine ange­mes­se­ne Verkür­zung durch Vertrag.

Die zweite Lehre lautet: Wenn ein Bundesgericht bei der Auslegung und An­wen­dung des einzelstaatlichen Rechts nicht weiter weiß, weil es nach sorg­fäl­tiger Re­cherche keinen passenden Präzedenzfall findet, muss es die unge­klär­te Frage - hier über den weiterlaufenden Zinsanspruch - dem obersten ein­zelstaatlichen Gericht vorlegen, was das Bundesberufungsgericht des zwei­ten Bezirks der USA in New York City am 11. Mai 2018 tat.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.