Haus zur Vollstreckungsvereitelung Indianern gegeben
CK • Washington. In Asnake v. Deutsche Bank National Trust Co. lautete die Frage, ob ein Hausbesitzer wirksam den Vollzug eines Eigentumserwerbs nach Zwangsversteigerung mit der Behauptung vereiteln kann, das Eigentum bereits an einen Indianerverein abgetreten zu haben. Die Hypothenbank hatte das Eigentum nach jahrelangem Verfahren in der Versteigerung erworben, nachdem ihr Darlehen nicht von den Klägern bedient wurde.
Am 14. Mai 2018 beurteilte das Bundesgericht der Hauptstadt das Argument des Erwerbs durch feindlichen Besitz. Die Kläger mussten danach 15 Jahre lang ohne eigene Eigentumsrechte dem Eigentümer feindlich und wissentlich den Besitz im Sinne der adverse Possession vorenthalten haben, um selbst Eigentumsrechte zu ersitzen. Hier waren die Kläger Eigentümer bis zur Rechteabtretung an den Verein während des Prozesses.
Die 15-Jahresfrist konnten sie deshalb nicht erreicht haben. Außerdem ist der Besitz im Verhältnis zur Hypothekenbank nicht feindlich, sondern sachenrechtlich gestattet, und die Bank besaß kein Eigentum, sondern eine Sicherheit. Der feindliche Besitz schlägt ebenso fehl wie die darauf beruhende behauptete Eigentumsersitzung. Das Abtretung an den Verein war letztlich folgenlos.
Am 14. Mai 2018 beurteilte das Bundesgericht der Hauptstadt das Argument des Erwerbs durch feindlichen Besitz. Die Kläger mussten danach 15 Jahre lang ohne eigene Eigentumsrechte dem Eigentümer feindlich und wissentlich den Besitz im Sinne der adverse Possession vorenthalten haben, um selbst Eigentumsrechte zu ersitzen. Hier waren die Kläger Eigentümer bis zur Rechteabtretung an den Verein während des Prozesses.
Die 15-Jahresfrist konnten sie deshalb nicht erreicht haben. Außerdem ist der Besitz im Verhältnis zur Hypothekenbank nicht feindlich, sondern sachenrechtlich gestattet, und die Bank besaß kein Eigentum, sondern eine Sicherheit. Der feindliche Besitz schlägt ebenso fehl wie die darauf beruhende behauptete Eigentumsersitzung. Das Abtretung an den Verein war letztlich folgenlos.