Am 14. Mai 2018 beurteilte das Bundesgericht der Hauptstadt das Argument des Erwerbs durch feindlichen Besitz. Die Kläger mussten danach 15 Jahre lang ohne eigene Eigentumsrechte dem Eigentümer feindlich und wissentlich den Besitz im Sinne der adverse Possession vorenthalten haben, um selbst Eigentumsrechte zu ersitzen. Hier waren die Kläger Eigentümer bis zur Rechteabtretung an den Verein während des Prozesses.
Die 15-Jahresfrist konnten sie deshalb nicht erreicht haben. Außerdem ist der Besitz im Verhältnis zur Hypothekenbank nicht feindlich, sondern sachenrechtlich gestattet, und die Bank besaß kein Eigentum, sondern eine Sicherheit. Der feindliche Besitz schlägt ebenso fehl wie die darauf beruhende behauptete Eigentumsersitzung. Das Abtretung an den Verein war letztlich folgenlos.