Nach NDA Formeln des Konkurrenten geklaut, verkauft
CK • Washington. Zwei Firmen vertrieben Webdienstleistungen an Kunden mit Interesse an der Auswertung ihrer Webpräsenzen. Die Beklagte im Revisionsbeschluss Advice Interactive Group LLC v. Web.com Group Inc. trat an die Klägerin mit der Bitte um Einsicht in ihre vertraulichen Formeln heran, unterzeichnete ein Non-Disclosure Agreement, sprach von einem Aufkauf der Klägerin und verabschiedete sich, nachdem sie deren Formeln in einer eigenen, nahezu gleichen Version umsetzte und verkaufte.
Die Kläger gewann eine Verbotsverfügung, die in Atlanta das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA am 16. Mai 2018 bestätigte. Seine Entscheidungsbegründung erklärt lesenswert die Natur der als Trade Secrets geschützten Geschäftsgeheimnisse ebenso wie die Voraussetzungen für eine Injunction und den Verbotsumfang.
Die Kläger gewann eine Verbotsverfügung, die in Atlanta das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA am 16. Mai 2018 bestätigte. Seine Entscheidungsbegründung erklärt lesenswert die Natur der als Trade Secrets geschützten Geschäftsgeheimnisse ebenso wie die Voraussetzungen für eine Injunction und den Verbotsumfang.