Die Kläger gewann eine Verbotsverfügung, die in Atlanta das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA am 16. Mai 2018 bestätigte. Seine Entscheidungsbegründung erklärt lesenswert die Natur der als Trade Secrets geschützten Geschäftsgeheimnisse ebenso wie die Voraussetzungen für eine Injunction und den Verbotsumfang.
Die Kläger gewann eine Verbotsverfügung, die in Atlanta das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA am 16. Mai 2018 bestätigte. Seine Entscheidungsbegründung erklärt lesenswert die Natur der als Trade Secrets geschützten Geschäftsgeheimnisse ebenso wie die Voraussetzungen für eine Injunction und den Verbotsumfang.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.