×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 17. Mai 2018

Nach NDA Formeln des Konkurrenten geklaut, verkauft

 
.   Zwei Firmen vertrieben Webdienstleistungen an Kunden mit Interesse an der Auswertung ihrer Webpräsenzen. Die Beklagte im Revi­sions­be­schluss Advice Interactive Group LLC v. Web.com Group Inc. trat an die Klä­ge­rin mit der Bitte um Einsicht in ihre vertraulichen Formeln he­ran, unter­zeich­ne­te ein Non-Disclosure Agreement, sprach von einem Auf­kauf der Klä­ge­rin und verabschiedete sich, nachdem sie deren Formeln in einer eigenen, na­hezu glei­chen Version umsetzte und verkaufte.

Die Kläger gewann eine Verbotsverfügung, die in Atlanta das Bundes­be­ru­fungs­gericht des elften Bezirks der USA am 16. Mai 2018 bestätigte. Seine Ent­schei­dungs­begründung erklärt lesenswert die Natur der als Trade Secrets ge­schütz­ten Geschäftsgeheimnisse ebenso wie die Voraussetzungen für eine Injunction und den Verbotsumfang.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER