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Donnerstag, den 17. Mai 2018

Nach NDA Formeln des Konkurrenten geklaut, verkauft  

.   Zwei Firmen vertrieben Webdienstleistungen an Kunden mit Interesse an der Auswertung ihrer Webpräsenzen. Die Beklagte im Revi­sions­be­schluss Advice Interactive Group LLC v. Web.com Group Inc. trat an die Klä­ge­rin mit der Bitte um Einsicht in ihre vertraulichen Formeln he­ran, unter­zeich­ne­te ein Non-Disclosure Agreement, sprach von einem Auf­kauf der Klä­ge­rin und verabschiedete sich, nachdem sie deren Formeln in einer eigenen, na­hezu glei­chen Version umsetzte und verkaufte.

Die Kläger gewann eine Verbotsverfügung, die in Atlanta das Bundes­be­ru­fungs­gericht des elften Bezirks der USA am 16. Mai 2018 bestätigte. Seine Ent­schei­dungs­begründung erklärt lesenswert die Natur der als Trade Secrets ge­schütz­ten Geschäftsgeheimnisse ebenso wie die Voraussetzungen für eine Injunction und den Verbotsumfang.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.