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Samstag, den 19. Mai 2018

Fehlgeschlagene Nachbesserung - keine Preiserstattung  

.   Die Lehren im Revisionsbeschluss vom 18. Mai 2018 in Steel Dynamics Columbus LLC v. Altech Environment USA Corp. er­nüch­tern die Parteien. Die klagende Käuferin erhält keine Kaufpreiserstattung nach dem Fehl­schlagen einer teuren Umweltschutzanlage, die auch zu einer Strafe führte. Der Hersteller beklagt, dass die vertragliche Haftungs­be­gren­zung nicht wirkte, und er ausgeschlossene Folgeschäden - ausgelöst von der Neueinrichtung durch Dritte - tragen muss.

In New Orleans erklärte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA die Gründe. Die Käuferin verlangte den Kaufpreis zu Recht wegen des Fehl­schla­gens der Nachbesserung zurück. Sie hatte jedoch die Schadens­be­rech­nung al­lein auf den Kaufpreis gefußt und nicht den behaltenen Wert nach der Re­pa­ra­tur durch Dritte abgezogen. Ihr Schaden als direct Damages war damit unzu­rei­chend bewiesen.

Die Haftungsbegrenzung durch eine Limitation of Liability-Klausel versagte, weil sie sich auf Schäden bezog, die aus dem Fehlschlagen der Gewähr­leis­tung der Qualität und Nachbesserung herrühren. Sie wirkt nicht bei anderen Fol­ge­schä­den, die außerhalb der Verfolgung des Vertragszwecks entstehen. In solchen Fäl­len gelten die allgemeinen Vertragsregeln:
"[W]here an apparently fair and reasonable clause because of cir­cum­stan­ces fails in its purpose or operates to deprive either party of the substantial value of the bargain, it must give way to the ge­ne­ral remedy provisions in this Article." MISS. CODE. ANN ยง 75-2-719 cmt. 1.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.