Mandant entwandt, Meineid verneint
CK • Washington. Ein Anwalt verklagte einen von ihm mitbegründeten Verein, den er mit dem Versprechen verlassen hatte, man würde sich gegenseitig keine Mandate abwerben, doch genau dies hätte der Verein getan, und beim Wegerklären hätte der Vereinsmanager einen Meineid geschworen, als er im Beweisverfahren erklärte, nur Weihnachtskarten an den entwandten Mandanten gesandt zu haben: Der Kläger fand jedoch einen vom Manager unterzeichneten Mandatsvertrag und forderte deshalb als Bestrafung des Meineids ein Urteil gegen den Verein.
In Klayman v. Judicial Watch Inc. entschied das Bundesgericht der Hauptstadt, dass dem Manager kein Meineid nachgewiesen sei, weil er wohl den Vertrag unterschrieben, aber nicht selbst versandt haben könne. Seine Aussage hätte die Kommunikation zum Inhalt gehabt, nicht Unterschriften im allgemeinen. Kommunikation erfordere auch einen Versand. Mit lehrreichen Nuancen erklärt die Verfügung vom 18. Mai 2018 die Abweisung des Sanktionenantrags.
In Klayman v. Judicial Watch Inc. entschied das Bundesgericht der Hauptstadt, dass dem Manager kein Meineid nachgewiesen sei, weil er wohl den Vertrag unterschrieben, aber nicht selbst versandt haben könne. Seine Aussage hätte die Kommunikation zum Inhalt gehabt, nicht Unterschriften im allgemeinen. Kommunikation erfordere auch einen Versand. Mit lehrreichen Nuancen erklärt die Verfügung vom 18. Mai 2018 die Abweisung des Sanktionenantrags.