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Sonntag, den 20. Mai 2018

Mandant entwandt, Meineid verneint  

.   Ein Anwalt verklagte einen von ihm mitbegründeten Ver­ein, den er mit dem Versprechen verlassen hatte, man würde sich gegenseitig keine Mandate abwerben, doch genau dies hätte der Verein getan, und beim Weg­er­klä­ren hätte der Vereinsmanager einen Meineid geschworen, als er im Beweis­ver­fahren erklärte, nur Weihnachtskarten an den ent­wand­ten Man­dan­ten gesandt zu haben: Der Kläger fand jedoch einen vom Manager unter­zeichneten Man­dats­vertrag und forderte deshalb als Bestrafung des Mein­eids ein Urteil gegen den Verein.

In Klayman v. Judicial Watch Inc. entschied das Bundesgericht der Haupt­stadt, dass dem Manager kein Meineid nachgewiesen sei, weil er wohl den Vertrag un­terschrieben, aber nicht selbst versandt haben könne. Seine Aus­sage hätte die Kommunikation zum Inhalt gehabt, nicht Unterschriften im allgemeinen. Kom­mu­ni­kation erfordere auch einen Versand. Mit lehrreichen Nuancen erklärt die Verfügung vom 18. Mai 2018 die Abweisung des Sanktionenantrags.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.