• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 01. Juni 2018

Bandmanager registriert Marke - wem gehört sie?  

.   Eine Band löste sich auf, nachdem ihr Manager eine Mar­ke für sie registrierte. Niemand verlängerte die Eintragung, und sie erlosch. Der Mana­ger meldete sie im eigenen Namen neu an und suchte eine neue Band, als die alte wieder zusammentrat. Dann trat er die Marke an seine Fir­ma ab. Die­se wollte der Band die Markennutzung verbieten lassen, was in der Revision am 31. Mai 2018 interessante Rechtsfragen aufwarf.

Im einstweiligen Verfügungsverfahren PGP LLC v. TPII LLC prüfte das Bun­des­berufungsgericht des sechsten Bezirks in Cincinatti neben den Er­folgs­aus­sich­ten die abzuwägenden Interesse sowie das öffentliche. Dabei er­örterte es auch das Auseinanderfallen der Rechte an der Markeneintragung, die beim Ma­nager liegen mag, und am Eigentumsrechts an der Bandbezeich­nung. Sie brau­chen nicht identisch zu sein, und insgesamt führt die Ab­wä­gung nach Equity-Recht zur Ablehnung des Antrags auf eine Verbotsverfü­gung vor dem Haupt­ver­fahren.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.