Am 12. Juni 2018 entschied in Richmond das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA gegen den Verband, dem die staatliche Zulassungsprüfung für Augenärzte zugewiesen ist. Die Kläger konnten bereits nachweisen, dass ihnen nur die Anmeldung zur Prüfung gemeinsam war und im Identitätsklau teilweise lange abgelegte Geburtsnamen eingesetzt wurden, die sie als Gemeinsamkeit der Beklagten überlassen hatten. Die Beklagte bestritt wenig überzeugend einen Datenverlust und kämpfte um ihren guten Ruf.
Die Revision entschied, dass ein justiziabler Schaden vorliegt, der über den Schaden eines reinen Datenklaus hinausgeht, bei dem sich der finanzielle Verlust noch nicht konkretisiert. Die Kläger hatten bereits Zeit und Geld investieren müssen, um die Folgen des Identitätsdiebstahls abzuwenden. Auch die unerwünschten Kreditkartenverpflichtungen stellen einen konkreten Schaden dar. Da ein Schaden vorliegt, nimmt die Klage die Einstiegshürde für einen Prozess, der sich nun vor dem Untergericht entfaltet.