Das Comity-Prinzip, erfahren wir am 14. Juni 2018, verpflichtet das Gericht nur zum Respekt vor der fremden Stellungnahme und schließt eine andere Würdigung der Beweise des ausländischen Rechts nicht aus.
Diese gute Nachricht für uns Gutachter und Sachverständige für internationales Recht folgte, weil ein Gericht eine Staatsaussage für bindend hielt, obwohl eine Partei belegt hatte, dass derselbe Staat an anderer Stelle sein Recht anders erklärt hatte. Grundsätzlich ist fremdes Recht beweisrechtlich wie eine Tatsachenfrage zu behandeln: Nach dem Vortrag beider Seiten, in der Regel durch Gutachten und Sachverständigenverhör, folgt die Beweiswürdigung zur Feststellung des vorgetragenen Rechts, das auf die Tatsachen angewandt werden soll. Dabei unterliegt auch die Glaubwürdigkeit der Sachverständigen der sorgfältigen Prüfung im Kreuzverhör.