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Montag, den 09. Juli 2018

Verordnete Rede verletzt Verfassung: Tabakwarnung  

verordnete Meinung
.   Im Streit um eine Zigarrenwarnpflicht er­ging in Cigar Association of America v. U.S. Food and Drug Ad­ministration am 5. Juli 2018 eine vom Trump-Klima ge­prägte Verfügung, als der Zigarrenanbieterverband gegen eine vom Bundesgesundheitsamt angeordnete Tabakwar­nung vorging und das Amt seine Vorordnung kaum verteidigte. Der Verband hatte verloren.

Er legte Revision ein und beantragte im Untergericht eine Neuprüfung und eine einstweilige Verbotsverfügung gegen die Durchsetzung der Warnpflicht. Das Ge­richt er­laubte die Reconsideration und prüfte die Merkmale einer In­junction, weil der Verband belegen konnte, dass sich die Auslegung der Ver­fas­sung im neu kon­sti­tuierten Supreme Court am 26. Juni 2018 ge­än­dert hatte und ge­wich­tige Rechtsfragen, serious legal Questions, neu ent­stan­den.

Beim Merkmal des öffentlichen Interesses wehrte sich das Trump-Amt nicht gegen die Behauptung, dass eine Aussetzung der Warnpflicht diesem Interesse nicht schade. Das Gericht stützte sich daher auf das öffentliche Interesse an der Sicherung der Grundrechte. Der neue Präzedenzfall bestätigte ihm die we­sent­lich veränderte Rechtslage.

Der Verband überzeugte den United States District Court for the District of Co­lum­bia, dass die Warnpflicht die gewerbliche Meinungsfreiheit mit er­heb­lichen und irreversiblen Kosten wegen der Anpassung von Etiketten und Wer­bung ein­schränke. Im Ergebnis erlaubt die Abwägung der Merkmale eine Ver­fü­gung gegen die Durchsetzung der Warnpflichtverordnung während des Revisi­ons­verfahrens.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.