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Mittwoch, den 25. Juli 2018

Richterermessen bei Rechtsanwaltskostenerstattung

 
Erwischter Filmdieb nicht zur Erstattung im US-Prozess verurteilt - Revision revidiert
Copyright Symbol
.   Zahlreiche Lehren findet der Leser im Re­vi­sionsbeschluss Glacer Films v. Turchin vom 24. Juli 2018. Anfangs erklären die Richter das prozessuale Vorgehen zur Aufdeckung von P2P-Filmdieben und die materielle Be­hand­lung nach dem Copyright Act, die hier in einen Ver­gleich mün­de­te. Dann kamen sie zum Kern der Revision: Muss der Un­ter­rich­ter dem obsiegenden Filmhersteller die Erstattung von ca. $5000 Anwaltskosten zusprechen?

In San Francisco erinnerte das Hollywood-freundliche Bundesberufungs­ge­richt des neunten Bezirks der USA, das sich gern des Urheberrechts annimmt, daran, dass das Gesetz die Kostenerstattung ins Ermessen des Richters stellt. Hier hatte der Richter dem Beklagten ein paar hundert Dollar Prozesskosten auferlegt, aber kein Anwaltshonorar. Das kann einen Missbrauch darstellen. Weil der Rich­ter die Ermessensabwägung nicht nach den im Beschluss le­sens­wert aus­ge­führ­ten Merkmalen von 17 USC §505 vornahm, wird das Urteil aufgehoben und eine Neubeurteilung angeordnet.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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