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Donnerstag, den 02. Aug. 2018

Gewaltenteilung gilt auch für Trump  

.   Im Fall City & County of San Francisco v. Donald Trump instruierte das selbsternannte Genie Trump sein Justizminister-Äffchen Ses­si­ons, Stadt und Kreis San Francisco vom Kongress zugeteilte Gelder vorzu­ent­hal­ten, weil sie sich als Sanctuary City wei­gerten, illegal anwesende Ausländer dem Bund zu ver­raten oder auszuliefern.

In San Franscisco entschied die Revision am 1. August 2018, dass das Genie da­bei den Gewaltenteilungsgrundsatz, Separation of Powers, der Bundes­ver­fas­sung ig­noriert hatte. Seine Fehlschritt erklärt das Bundesberufungsgericht des neunten Be­zirks der USA mit einer lesenswerten Darstellung der Consti­tu­ti­on und an­wend­baren Grundsätze.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.