Revision: Nachahmung ausländischer Marke im Inland

In der Revision vor dem Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks gewinnt die US-Nachahmerin, die behauptete, von der mexikanischen Marke nicht gewusst zu haben und die verwechselbare Marke nur als Zeichen einer kulturellen Identität sah. Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit prüft jedes Element des Lanham Act als Bundesmarkengesetz ausführlich - anders ist die Praxis beispielsweise beim Revisionsgericht in Boston, siehe die pauschalisiertere Befassung in Sexual Minorities Uganda v. Lively der Zuständigkeitsfragen bei einer auf Uganda bezogenen Menschenrechtsklage, - und ist deshalb ebenso lehrreich. Die ausländische Marke unterlag der in den USA bereits eingetragenen amerikanischen Marke am 10. August 2018.