In der Revision vor dem Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks gewinnt die US-Nachahmerin, die behauptete, von der mexikanischen Marke nicht gewusst zu haben und die verwechselbare Marke nur als Zeichen einer kulturellen Identität sah. Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit prüft jedes Element des Lanham Act als Bundesmarkengesetz ausführlich - anders ist die Praxis beispielsweise beim Revisionsgericht in Boston, siehe die pauschalisiertere Befassung in Sexual Minorities Uganda v. Lively der Zuständigkeitsfragen bei einer auf Uganda bezogenen Menschenrechtsklage, - und ist deshalb ebenso lehrreich. Die ausländische Marke unterlag der in den USA bereits eingetragenen amerikanischen Marke am 10. August 2018.
In der Revision vor dem Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks gewinnt die US-Nachahmerin, die behauptete, von der mexikanischen Marke nicht gewusst zu haben und die verwechselbare Marke nur als Zeichen einer kulturellen Identität sah. Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit prüft jedes Element des Lanham Act als Bundesmarkengesetz ausführlich - anders ist die Praxis beispielsweise beim Revisionsgericht in Boston, siehe die pauschalisiertere Befassung in Sexual Minorities Uganda v. Lively der Zuständigkeitsfragen bei einer auf Uganda bezogenen Menschenrechtsklage, - und ist deshalb ebenso lehrreich. Die ausländische Marke unterlag der in den USA bereits eingetragenen amerikanischen Marke am 10. August 2018.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.