• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 12. Aug. 2018

Revision: Nachahmung ausländischer Marke im Inland  

Bildmarken, Regionaltracht
.   Zahlreiche Varianten des Marken­kon­flikts beschrieb die lehr­reiche Urteils­begrün­dung in Pa­le­te­ria La Michoacana Inc. v. Productos Lac­teos To­cum­bo SA de CV am 27. Mai 2016: die ver­let­zen­de, die ver­wäs­se­rnde, die beschreibende Marke und die Ver­wechs­lungs­gefahr, alles in Verbindung mit der Nut­zung einer aus­ländischen Marke im US-In­land ohne Lizenz durch einen US-Her­stel­ler in dessen Annahme, sie sei im Aus­land eine regi­onal verbreitete geographische Be­zeich­nung ohne beson­de­ren Schutz.

In der Revision vor dem Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks gewinnt die US-Nachahmerin, die behauptete, von der mexikanischen Marke nicht gewusst zu haben und die verwechselbare Marke nur als Zeichen einer kulturellen Identität sah. Der Uni­ted Sta­tes Court of Appeals for the District of Columbia Circuit prüft jedes Element des Lanham Act als Bundesmarkengesetz ausführlich - anders ist die Praxis beispielsweise beim Revisionsgericht in Boston, siehe die pau­scha­lisiertere Be­fassung in Sexual Mi­no­rities Uganda v. Lively der Zuständigkeitsfragen bei einer auf Uganda be­zo­ge­nen Menschenrechtsklage, - und ist deshalb eben­so lehrreich. Die aus­län­dische Marke unterlag der in den USA bereits ein­ge­tra­ge­nen amerikanischen Marke am 10. August 2018.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.