Während Stiftungen ihre Arbeit und Meldepflichten nach FARA neu beurteilen sollten, ist das Trump-Dekret bedenklicher als alles Bisherige. FARA gehört zum Verwaltungs- und Strafrecht. Das Dekret unterwirft jegliche behauptete Einmischung in Wahlen dem Compliance-Recht mit Sanktionen mehrerer Ministerien, die wegen ihrer undurchsichtigen Arbeit mit Schwarzen Listen berüchtigt sind. Was als Einmischung gilt, muss erst definiert werden. Vorsichtshalber sollte jede Stellungnahme zur Politik, die US-Wählern zu Ohren kommen kann, als potentielle Einmischung angesehen werden. Vorsichtshalber sind daher auch Lobbyanmeldungen beim Justizministerium und dem Kongress zu empfehlen.
Auf den ersten Blick wirkt das Dekret verfassungswidrig overbroad, doch nützt diese Einschätzung weder der Stiftungsverwaltung noch dem ausländischen Journalisten oder Unternehmer, der als Gastkommentator einer Stiftungsveranstaltung oder eines Uni-Forums auftritt. Ab jetzt drohen Vermögenseinziehungen, Kontensperren und persönliche Haftung nach Trump-Kriterien. Diese sind bekanntlich unfassbar und unvorhersehbar.